Wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie pflegebedürftig sind und
Unterstützung bei der Hausarbeit, bei Behördengängen, Arztbesuchen oder beim Einkauf benötigen;
Unterhaltung oder Begleitung beim Spaziergang wünschen;
mal ein Café besuchen möchten;
Unterhaltung, Ablenkung oder Gespräche mit netten Menschen suchen
Gesellschaftsspiele spielen möchten
Wir unterstützen Sie, wenn Sie
aus dem Krankenhaus gekommen sind und Ihre Krankenkasse Ihnen hauswirtschaftliche Versorgung genehmigt hat;
Wir helfen Ihnen, zum Beispiel beim …
Reinigen der Wohnung, der Fenster oder des Hausflures
Wäsche oder Gardinen waschen
Einkaufen
Mahlzeiten zubereiten
Blumengießen
Müllentsorgen
Briefkasten leeren
Hund ausführen
Unsere Mitarbeitenden werden durch Fachkräfte im Bereich Betreuung, Hygiene, Arbeitssicherheit und Reinigungstechnik entsprechend geschult und begleitet.
Sie können die Kosten unserer erbrachten Dienstleistung bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen (§ 35 Einkommenssteuergesetz).
Über uns können Sie Dienstleistungen anfordern, die über die Pflegekasse abgerechnet werden. Jedem pflegebedürftigen Menschen stehen 125 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.